Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V
Nach dem fünften Sozialgesetzbuch § 20 (Prävention und Selbsthilfe) sollen Präventionen, d.h. Vorbeugemaßnahmen, erbracht werden, die den Gesundheitszustand verbessern und die Ungleichheit von sozialen Gesundheitschancen verhindern. Diese Maßnahmen werden von den Krankenkassen gefördert und zum Teil bezuschusst.
In der ViaBeratung werden dafür bereits folgende Präventionsmaßnahmen angeboten:
- Entspannungstraining (PMR – Progressive Muskelrelaxation)
- Stressbewältigung
- Prüfungsangstbewältigung
In Kürze können wir auch einen weiteren Kurs anbieten:
- Entspannungstraining für Kinder (PMR – Progressive Muskelrelaxation)
Diese Kurse werden von unseren ausgebildeten und zertifizierten Kursleiterinnen durchgeführt.
Sie lernen hier die professionelle Anwendung und Umsetzung der Maßnahmen kennen, wie Sie diese zu Hause und im Beruf anwenden und für sich nutzen können.
Unser Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Teams und Unternehmen. Wir vermitteln wissenschaftliches und praxisbezogenes Wissen, bieten Ihnen eine Basis für Erfahrungsaustausch und geben Ihnen gerne Anregungen und Tipps für weitere Entwicklungen.
Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns. Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie uns an und wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen!
Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Richter
Dipl. Sozialwirtin (FH)
Dipl. Sozialpädagogin (BA)
Telefon: 03741 406625
Telefax: 03741 406641
E-Mail an Frau Richter

