ViaBeratung Vermittlung

Sie sind arbeitssuchend?

Als Arbeitssuchende/r mit Vermittlungsgutschein können Sie uns als privaten Arbeitsvermittler beauftragen.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.

Was ist ein Vermittlungsgutschein, wer hat Anspruch darauf und wo kann ich diesen erhalten?

Der Vermittlungsgutschein wurde im Rahmen der Hartzreformen eingeführt, um arbeitslosen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zusätzlich an private Arbeitsvermittler zu wenden.

Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Wer mindestens acht Wochen arbeitslos war und Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, hat in der Regel einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Wer ALG II (Hartz IV) bezieht, hat keinen Rechtsanspruch. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass auch Hartz IV-Empfänger in den meisten Fällen problemlos einen Vermittlungsgutschein erhalten. Stand: Juli 2009


Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Richter
Dipl. Sozialwirtin (FH)
Dipl. Sozialpädagogin (BA)

Telefon: 03741 406625
Telefax: 03741 406641

E-Mail an Frau Richter